Bebauung im Trinkwasserschutzgebiet

In der Bauausschusssitzung vom 13. April 2021 sollte mit einer Einbeziehungssatzung ein Doppelhaus in der Trinkwasserschutzzone ermöglicht werden. Bereits 2018 sollte dort ein ganzes Baugebiet (ca. 3000 m², drei Einfamilienhäuser) für drei Kinder aus einer Familie ausgewiesen werden. Erst nach massiven Einwänden der Trinkwasserversorger Bad Aibling, Rosenheim und Kolbermoor wurde das Verfahren eingestellt.

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Muss man das verstehen? – Die Grünen in Bad AiblingDie Grünen in Bad Aibling (gruene-bad-aibling.de)

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Auf Biegen und Brechen zum Bauland

Nun wird versucht, über den Umweg einer Einbeziehungssatzung die rechtliche Voraussetzung für eine kleinere Doppelhausbebauung zu schaffen. Nach der Trinkwasserschutzverordnung ist ein Einzelbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Aber ist es im Interesse des Allgemeinwohls auch wünschenswert?
Wir sagen NEIN!

Die Trinkwasserversorger in Rosenheim und Kolbermoor bleiben nach wie vor bei ihrer strikt ablehnenden Haltung. Die Stadtwerke Bad Aibling haben erstaunlicherweise keine Stellungnahme abgegeben.

Im Rahmen eines eigens anberaumten Ortstermins haben die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamts Rosenheim, das Bauamt Bad Aibling und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim die Auffassung vertreten, zwei kleine Gebäude auf der Hofstelle, also im Innenbereich, könnten eventuell genehmigt werden. Ein solcher großer Behördentermin vor Ort für eine einzelne Bauwerberfamilie ist an sich schon ein sehr außergewöhnlicher Vorgang.
Diese Vorschläge gefielen der Bauwerberfamilie aber nicht. So kam es zu der neuen Planung eines Doppelhauses, östlich der Hofstelle, die beträchtlich in den Außenbereich ragt. Die Beanspruchung von Außenbereichsflächen macht die vorliegende Einbeziehungssatzung notwendig.

Gemeinwohl vor Einzelinteresse

Es geht um den Trinkwasserschutz für über 100.000 Menschen. Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling beziehen ihr Trinkwasser aus den Brunnen in diesem Gebiet.
Der Bauausschuss stimmte im April mit 7:4 für die Einbeziehungssatzung.
Für uns ist die Haltung der Verwaltung sowie der Mehrheit im Bauausschuss völlig unverständlich.

Stadt Rosenheim:
„Trinkwasser ist für alle von zentraler Bedeutung und ein hohes Gut, das besonders schützenswert ist und nicht im Belieben steht.
Dieses Schutzbedürfnis wird durch das Wasserschutzgebiet dokumentiert und geregelt. Ohne Not Ausnahmen von diesen Regeln zu gewähren, halten die Stadt und die Stadtwerke Rosenheim für falsch. Dem Schutz des Trinkwassers sollte in jeder Form Vorrang eingeräumt werden.
Der Stadtrat von Rosenheim und die Stadtwerke Rosenheim sprechen sich daher mit Nachdruck gegen die Einbeziehungssatzung „Südlich des Gartenäckerwegs“ aus und bitten darum, von dem Vorhaben
Abstand zu nehmen.“

Unsere Stellungnahmen im Bauausschuss:

Mit dieser Einbeziehungssatzung wird nun erneut der Versuch gestartet, ein privates Bauvorhaben in der Trinkwasserschutzzone IIIA zu realisieren:

  • In einem Wasserschutzgebiet, in dem Trinkwasserbrunnen für Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim stehen.
  • Brunnen, die über 100.000 Menschen mit Trinkwasser versorgen.

Die Vorgängervariante sah drei Einfamilienhäuser vor. Dank massiver Einwände von Fachbehörden und durch vehemente Einsprüche der Stadtwerke Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling wurde dieses Baugebiet verhindert.
Die gesetzliche Grundlage (WSG-VO des LRA Rosenheim vom 14.12.2015) wurde gerichtlich gekippt, was aber noch gar nicht rechtskräftig ist. Das Landratsamt Rosenheim hat nun am  27.11.2020 eine Allgemeinverfügung nach § 52 WHG erlassen,  die inhaltlich genau der angesprochenen WSG-VO entspricht.
Das zeigt ganz eindeutig, dass der Inhalt dieser Schutzverordnung vollumfänglich notwendig ist.

Mit dem „Trick“ einer Einbeziehungssatzung will man sich jetzt formal um die Schutzverordnung herumschleichen und einen Weg finden, dennoch zu einer Wohnbebauung in der Wasserschutzzone und (!) im Außenbereich zu kommen.
Aus irgendeinem Grund gab es – nachdem das erste Vorhaben gescheitert war – eine Vor-Ort-Besprechung mit den Antragstellern, der Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim, der Stadt Bad Aibling und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.

Das ist ja schon mal ein ganz ungewöhnlicher Auflauf an Fachkräften, um einen privaten Bauwunsch im Außenbereich zu erfüllen. Das haben wir in der Form eigentlich auch noch nicht erlebt. Vielleicht sind wir dazu einfach nicht in der richtigen Partei!
Bei diesem Vor-Ort-Termin wurden den Antragstellen Möglichkeiten aufgezeigt, wie auf der bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle (nicht mehr landwirtschaftlich genutzt) zwei kleine Gebäude als Innenbereichsvorhaben genehmigt werden könnten.
Es kann also Wohnraum für die Kinder geschaffen werden – hier besteht doch keine Not.
Außerdem hat der Bauwerber am Brechstubenweg bereits vor Jahren Baurecht für ein Doppelhaus erhalten. Davon wurde nur eine Hälfte realisiert. Die Auflage, in einem festgesetzten Zeitraum auch die zweite Hälfte zu errichten, wird bis heute einfach missachtet.

Es fehlt also definitiv nicht an Möglichkeiten, den Bauwunsch der Kinder zu erfüllen.
Dennoch empfiehlt die Verwaltung, dieser Einbeziehungssatzung zuzustimmen, und das, obwohl erneut und unverändert vehement Einwände der Wasserversorger, also der Stadtwerke Rosenheim, Kolbermoor (und Bad Aibling) kommen.
Sie weisen ausdrücklich darauf hin, wie scharf dieses Wasserschutzgebiet umgrenzt ist. Man hat dieses Grundwasssereinzugsgebiet auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Und das wiederum bedeutet, dass wir diese Grenzen nicht ohne wirklich unausweichliche Notwendigkeit überschreiten dürfen.

Und wir sehen hier keinerlei derartige Dringlichkeiten

1. liegt das Grundstück im sowieso im Außenbereich,
2. hat der Antragsteller Innenbereichsflächen zur Verfügung, um dem Bauwunsch nachzukommen.

Wir können nicht das Interesse von 100.000 Menschen dem privaten „Wunsch“ nach Bauland von zwei jungen Familien unterordnen.