Trinkwasser, Lebensmittel Nr. 1

Fallender Wassertropfen
(c) Rony Michaud, Pixabay

Die Art und Weise und der Nachdruck, wie zuerst die Aufstellung eines Bebauungsplans und, nachdem dieser aufgegeben werden musste, nun der Erlass einer Einbeziehungssatzung betrieben wurde und immer noch wird, ist bemerkenswert und einzigartig in meiner Zeit als Kommunalpolitikerin.

Es handelt sich hier nicht etwa um ein Projekt „Bauen für Einheimische“ mit transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Auswahlverfahren, wie die Äußerung von Bürgermeister Schlier auf Mangfall 24 vermuten lassen könnte.

Nein, es geht um den Bauwunsch eines langjährigen CSU-Stadtrates, der bei der letzten Kommunalwahl nicht mehr angetreten ist. Er will dort bauen, wo es für „Normalsterbliche“ nicht geht – im Trinkwasserschutzgebiet, im Außenbereich. Und das, obwohl er sogar noch bebaubaren Grund auf seiner benachbarten Hofstelle hat. Ohne Not soll in das Trinkwasserschutzgebiet eingegriffen, Außenbereich beansprucht und ein Bezugsfall geschaffen werden.

Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt für den Bauwerber schon lange nicht mehr vor – und nach Baurecht gibt es keine Privilegierung durch Parteizugehörigkeit.

Anita Fuchs