Gartenäckerweg – auch Rosenheim und Kolbermoor stemmen sich dagegen

Es geht weiter: In der Stadtratssitzung vom 29. März wurde die Einbeziehungssatzung südlich des Gartenäckerwegs mit 14:10 Stimmen beschlossen. Lesen Sie hier mehr dazu

Was aus unserer Sicht gegen diese Einbeziehungssatzung spricht

Es wird eine Neubebauung in der Trinkwasserschutzzone IIIA ermöglicht. In der Wasserschutzgebietsverordnung ist die Ausweisung von Baugebieten hier explizit ausgeschlossen. Eine Einbeziehungssatzung hebelt dies aus. Das ist nicht im Sinne der Verordnung.
Das Schutzgebiet ist hoch sensibel und wurde durch ein numerisches Verfahren sehr scharf umrissen. Jede weitere ‚Aushöhlung‘ des Schutzbereichs erhöht das Risiko. In diesem Gebiet liegen die Brunnen für Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling. Aus unserer Sicht muss das Gemeinwohl höher bewertet werden als das Interesse eines einzelnen Bauwerbers.
Das besagte Grundstück liegt im Außenbereich, wo grundsätzlich nur privilegiertes Bauen für Landwirtschaft o.ä. möglich ist. Es existiert hier schon seit Jahrzehnten keine aktive Landwirtschaft mehr. Außerdem verfügt der Bauwerber über genügend Flächen im Innenbereich, auf dem er seinen nachvollziehbaren Bauwunsch für seine Kinder realisieren kann. Es ist kein Grund ersichtlich, warum man hier eine Ausnahme machten sollte.

Rechtsberatung ad absurdum

Bürgermeister Stephan Schlier betont, dass der Stadt Bad Aibling der Schutz des Trinkwassers extrem wichtig sei.
Das muss auch so sein, denn die Trinkwasserversorgung zählt zur Daseinsvorsorge – und hierauf hat der Bürgermeister seinen Amtseid geschworen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt in der Abwägung juristisch beraten lassen.
Der Jurist ist aber derselbe, der die Kläger gegen das Landratsamt Rosenheim in Bezug auf die Wasserschutzverordnung vertreten hat. Außerdem vertritt dieser Jurist den BUND DER SCHUTZGEBIETSBETROFFENEN e.V. – ein Verein, der sich für die privaten Interessen von Menschen einsetzt, die sich durch Schutzgebiete in ihren Eigentumsrechten beschränkt sehen. Ein Verein, der seit Jahren immer wieder juristisch gegen Schutzgebiete vorgeht.
Wir haben also einen Juristen engagiert, der in der Regel gegen Schutzgebiete arbeitet. Und dieser Jurist berät Bad Aibling, um Baumöglichkeiten im Wasserschutzgebiet Willing zu bewerten.
Wie hier die Gewichtung ist, liegt für uns auf der Hand.

Rosenheim und Kolbermoor werden klagen

Sowohl die Stadtwerke Rosenheim als auch die Stadt Kolbermoor hatten es bereits angekündigt: Sie werden eine Bebauung im Trinkwasserschutzgebiet nicht einfach so hinnehmen.
In Rosenheim wurde das Thema bereits in den Gremien behandelt. OVB-online Bericht
Auch Kolbermoor wird den Sachverhalt prüfen lassen.
Bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden. Schlimm genug, dass Nachbargemeinden juristisch gegeneinander vorgehen müssen!