Aus der Bauausschusssitzung am 12.01.2021

Die erste Bauausschuss-Sitzung in diesem Jahr war mit 18 Tagesordnungspunkten vollgepackt.
Wir wollen über die wichtigsten Punkte und unsere Haltung dazu berichten.

Los gehts zum Thema Nachverdichtung

Im ersten Tagesordnungspunkt, Beschluss über Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 2 und 81 Abs. 6a der Bayerischen Bauordnung Neu, ging es um eine neue gesetzliche Regelung zum Thema ‚Nachverdichtung‘ in Städten unter 250.000 Einwohner.

Zum 1.02.2021 tritt die am 2.12.2020 beschlossene Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, bessere Voraussetzungen für Nachverdichtung zu schaffen, indem die Abstandsflächen verringert werden. Bisher muss der Abstand zum nächsten Gebäude in den meisten Fällen 1x die Höhe (bis zum Kniestock) bzw. 0,5 x die Höhe der Breitseite des Gebäudes betragen, wenn das Gebäude eine Länge von über 16 Metern hat.

Die neue Regelung verkürzt diese Abstandsfläche generell auf 0,4 x der gesamten Höhe des Gebäudes (nun aber inkl. Dach). Dieses neue Gesetz wird in einer erstaunlichen Geschwindigkeit eingeführt, was die Gemeinden vor Probleme stellt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes haben wir die Möglichkeit, per Satzung diese neue Regelung ganz oder teilweise ‚auszuhebeln‘. Ist das Gesetz erst einmal in Kraft, wird eine nachträgliche Satzung wesentlich schwieriger einzuführen sein.
Wir Grüne finden, dass das neue Gesetz die richtige Zielsetzung hat. Allerding sind die Abstandsflächen schon extrem gering und eine Bebauung wird im Zweifel enorm dicht. Das ist auch uns in Teilen zu viel des Guten, auch wenn wir uns grundsätzlich für eine Nachverdichtung innerorts stark machen. Dabei wünschen wir uns weniger eine Nachverdichtung in der Fläche als vielmehr in der Höhe, um zwischen den Gebäuden attraktive Grünräume zu erhalten. Aber auch wenn Gebäude höher werden, kommt man auf Grund der Berechnung eben schnell mit den Abstandflächen an die Grenzen. Insofern wäre aus unserer Sicht die Anwendung des neuen Gesetzes im Stadtgebiet Bad Aibling (inklusive Harthausen) eine gute Sache – allerdings möchten wir per Satzung in den Dörfern (Berbling, Willing, Mietraching, Ellmosen) die bisherige Abstandsregelung beibehalten, um dort den dörflichen Charakter nicht zu gefährden.

Der Großteil des Ausschusses hat sich für die Beibehaltung der bisherigen Abstandsregelungen ausgesprochen, und zwar für das komplette Stadtgebiet inkl. aller Dörfer. Damit bliebe im Wesentlichen alles beim Alten; in bestimmten Fällen würden sich die notwendigen Abstände sogar vergrößern, und eine in Teilen benötigte Nachverdichtung würde erschwert. Die endgültige Entscheidung wird in der kommenden Stadtratssitzung fallen.

Spannend – ehemalige Tüllfabrik

Wirklich sehr spannend war der Tagesordnungspunkt 3: Es ging um eine Bauvoranfrage für eine Bebauungsplanänderung auf dem Gelände der ehemaligen „Tüllfabrik“ (heute Getränkemarkt gegenüber der Berufsschule)
Hier wird ein Verbrauchermarkt mit darüber liegenden Wohnungen angefragt. Sehr positiv bewerten wir den Plan, den Markt so zu bauen, dass in den oberen Etagen Platz für Wohnraum entsteht (sofern die Mischung zwischen Gewerbe und Wohnen passt, um das direkt angrenzende Gewerbegebiet nicht zu gefährden). Außerdem bietet ein Verbrauchermarkt in dieser Lage eine ‚fette‘ Chance: die Entlastung der Thürhamer Straße. Zum einen würde ein Markt hier einen Teil des ‚Einkaufsverkehrs‘ über die Thürhamer Straße zu den Verbrauchermärkten im Westen abfangen. Zum anderen haben wir beantragt, im Rahmen der Umgestaltung zu prüfen, ob die Einfahrt der Thürhamer Straße in die Ellmosener Straße neu geregelt werden kann. Ein Kreisel, für den dann auch Grund vom Parkplatz der Berufsschule (Landkreis) benötigt würde, wäre hier das Mittel der Wahl. Das Vorhaben (inklusive unseres Antrags) wurde vom Ausschuss so beschlossen.

Unverständlich – Nachverdichtung doch nur ein Lippenbekenntnis?

Unverständlich war und ist für uns die Entscheidung beim Tagesordnungspunkt 4: Es geht um Nachverdichtung im südwestlichen Bereich der Gaillstraße. Hier war bereits in der vorangegangenen Bauauschusssitzung der Plan vorgestellt worden, auf einer bestehenden Tiefgarage ein Wohngebäude mit günstigen Wohnungen zu errichten. Der Plan war allerdings für den Geschmack der meisten Stadträt*innen (einschließlich einigen von uns) zu überdimensioniert und wurde daher abgelehnt. Man hatte kein Problem mit der Höhe, nur die Ausmaße des Gebäudes waren zu groß und die Bebauung deutlich zu dicht. Nun wurde umgeplant und das neue Gebäude halbiert. Obwohl im Stadtrat angeblich jeder dem Thema Nachverdichtung offen gegenübersteht, war jetzt die Stimmung knallhart gegen das geplante Projekt: zu hoch, zu dicht, unpassend. Man diskutierte über die Gleichbehandlung mit einem anderen Bauvorhaben (in einer aus unserer Sicht nicht vergleichbaren Situation) bezüglich der Höhe, man diskutierte über Präzedenzfälle. Unbeachtet blieb, dass hier – auf einer bestehenden Tiefgarage – Wohnraum entstünde, ohne zusätzliche Fläche zu versiegeln. Unbeachtet blieb auch, dass eben 30 cm mehr Höhe aus einer Dachgeschoßwohnung eine Vollgeschoßwohnung machen. Alles Punkte, die – neben den Umweltfaktoren – auch zur Schaffung von günstigem Wohnraum führen können. Kein Keller, keine Tiefgarage (die nötigen Parkplätze sind zu 50% schon vorhanden), gut ausgenutzter Wohnraum.
Am Ende haben nur wir Grüne für das Projekt gestimmt. Auch Bürgermeister und CSU-Stadträte, die sich noch für die erste Variante, die deutliche größere Planung, ausgesprochen hatten , waren nun gegen das Vorhaben.

Kritisch – Dorfgemeinschaftshaus Berbling

Kritisch – Tagesordnungspunkt 7: Beschluss über Planungsverfahren mit Mehrfachbeauftragung für die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Berbling

Es dürfte jetzt schon um die 14 Jahre her sein, dass das Projekt Dorferneuerung Berbling diskutiert wurde. Jetzt steht der Bau eines Dorfgemeinschaftshauses an. 50.000 Euro sind im Haushaltsplan 2021 für die Planung eingestellt, 1.000.000 € dann im Jahr 2022 für die Umsetzung. Wir fragen nach, wie sich der Bedarf für das Projekt darstellt. Stadtratskollege Schweiger beteuert als Berblinger, dass die Dorfgemeinschaft das brauche. Bürgermeister Schlier meint‚ er wolle das Projekt jetzt umsetzten. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, was aber abgelehnt wird. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung des Projektes angesichts der derzeitigen Haushaltslage untragbar. Auch ist für uns noch nicht schlüssig dargestellt, ob nicht der leerstehende Oberwirt die gewünschte Funktion eines Dorfgemeinschaftshauses übernehmen könnte.
Doch selbst, wenn der Bedarf vorhanden ist, bleibt mehr als fraglich, ob dazu auch der Einbau eines Schießstandes im Keller gehört.
Die Umsetzung des Objektes wird in einer weiteren Abstimmung nach Planung noch einmal im Stadtrat diskutiert werden.