Stadtratssitzung Januar 2021

aus grüner Sicht

Die Januarsitzung des Stadtrats war vor allem von zwei Punkten wesentlich geprägt.
Tagesordnungspunkt 1: ‚Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2021, der Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm 2020 – 2024 und dem Stellenplan 2021‘
Tagesordnungspunkt 2: „Beschluss über Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 2 und 81 Abs. 6a der Bayerische Bauordnung Neu i.d.F. des Gesetzesentwurfs vom 02.12.2020“

Haushaltssatzung 2021

Der Haushalt 2021 ist nicht rosig – das ist aber auch keine Überraschung. Dass die bereits geplanten Projekte St.-Georg-Schule und Feuerwehrhaus unseren Spielraum für die nächsten fünf Jahre voll ausfüllen würden, war klar. Jetzt stehen wir vor einer neuen Situation: Durch Corona sinken die Einnahmen.
Dennoch kommen zu den genannten Projekten noch weitere hinzu. Die Kläranlage muss dringend saniert werden; Kosten: 1,7 Mio.
Und für 2022 sollen noch die Sanierung der Kurhausküche für 1 Mio. Euro und der Bau des Dorfgemeinschaftshauses Berbling ebenfalls für 1 Mio. Euro dazukommen (wobei es hier aber Förderungen geben wird).
Die Folge ist: Die notwendige Mindest-Geldzufuhr vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt kann nicht erfolgen, was bedeutet, dass wir die Tilgung der notwendigen Kredite im Haushaltsplan nicht darstellen können.

Folgen dieses Haushaltsansatzes:
Wenn dieser Fall eintritt, tritt das Landratsamt auf den Plan und wird Bad Aibling auffordern zu sparen, wo es geht. Und das geht nur bei den freiwilligen Leistungen wie z.B. Vereinszuschüsse, Defizitübernahmen der Kitas, Seniorentaxi, Parkanlagen u.s.w.
Das ‚worst case‘-Szenario, das uns ereilen könnte: Staatliche Beihilfen werden nötig, um den Haushalt zu sanieren. Das würde bedeuten, der Staat redet bei jedem Euro mit. Dann werden freiwillige Leistungen, die eben für uns Bürger so wichtig sind, gestrichen. Das ist kein Spaß – das ist der Bankrott einer Stadt. Das müssen wir unbedingt vermeiden!

Darum fordern wir:
Verschiebung des Baus des Feuerwehrhauses
Verschiebung des Baus des Dorfgemeinschaftshauses
Verschiebung der Sanierung der Kurhausküche

Der Stadtrat folgt unserem Antrag zur Verschiebung der Sanierung Kurhausküche; an allen anderen Projekten will man weiterhin festhalten. Unsere Haushaltsrede:

Erlass einer Satzung über das Maß der Abstandsflächen

Am 1. Februar tritt eine Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Darin werden (unter anderem) die Abstandsflächen wesentlich verringert und damit die Nachverdichtung vereinfacht. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, mit einer Satzung die Abstandsflächen abweichend von dem neuen Gesetz zu regeln und die Abstände zwischen Gebäuden damit größer zu halten.
Das erscheint uns vor allem für unsere Dörfer durchaus sinnvoll. Eine allzu enge Bebauung passt nicht zu einem dörflichen Charakter. Im Stadtgebiet Bad Aibling allerdings ist Nachverdichtung das Gebot der Zeit, notwendig und sinnvoll.
Gerade durch die Abstandsflächen werden in der Stadt oft sinnvolle Bebauungen erschwert oder verhindert. Denn wenn Gebäude höher werden, dann wird automatisch auch die Abstandsfläche größer. Und eine Nachverdichtung darf aus unserer Sicht auf keinen Fall in die Fläche gehen, sondern eben – maßvoll – in die Höhe.

Die Verwaltung schlägt vor, per Satzung größere Abstandsflächen für die Dörfer festzulegen und im Stadtgebiet die Regelungen der neuen Bauordnung anzuwenden – was wir für sinnvoll erachten!
Knapp aber dennoch entscheidet sich der Stadtrat gegen diese Empfehlung und beschließt die Satzung, die die neue Verordnung letztendlich aushebelt, für das komplette Stadtgebiet.