Schluss mit Plakatfluten zu Wahlzeiten

die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Änderung der Plakatierungsverordnung für Wahlplakate

Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen – beinahe in jedem Kalenderjahr finden Wahlen statt. Ein historisches Instrument der Wahlwerbung scheint heute zuneh­mend aus der Zeit gefallen zu sein. Wahlplakate – insbesondere Laternenplakate – verbrau­chen bereits in der Herstellung unnötig viele Ressourcen. Die fachgerechte Entsorgung, vor allem von Hohlkammer-Plastikplakaten, kann regelmäßig nicht sicher gestellt werden. Im digitalen Zeitalter ist der Informationswert der analogen Plakatierung anzuzweifeln mindes­tens in Frage zu stellen. Wahlwerbung findet bereits heute überwiegend im digitalen Raum statt. Ein ästhetischer Aspekt der zeitlich begrenzten Überflutung der Innenstädte ist nicht zu erkennen. Verunstaltete oder abgerissene Plakate verärgern nicht nur die Parteien, sondern auch Bürger und Bürgerinnen – von der Arbeit für unseren städtischen Bauhof ganz zu schweigen.

Um notwendige und auch sinnvolle Informationen über Kandidatinnen und Kandidaten sicherzustellen, stellt die Stadt Bad Aibling 10 Wahltafeln auf. Durch die Zuteilung von Anschlagfeldern wird allen Parteien die Möglichkeit zu informieren gegeben.
Andere Kommunen haben sich bereits heute für eine Einschränkung der Wahlplakatierung auf solche Wahltafeln entschieden, z.B. auch die Stadt Rosenheim.

Aus diesem Grund beantragen wir die Streichung des §3 Abs. 2 Punkt a) aus der städtischen Plakatierungsverordnung.

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