Das Raumordnungsverfahren ist eröffnet
Jede und jeder kann eine Stellungnahme bis zum 24. Juli 2020 einreichen.
Wer sich nicht äußert, stimmt dem Projekt zu!
Die Unterlagen sind online verfügbar unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html#raumordnungsverfahren1
Von Privatpersonen sollten möglich viele Einwände eingereicht werden: „Wer sich nicht äußert, stimmt dem Projekt zu!“ Es wichtig, dass Einwendungen eure persönliche Betroffenheit deutlich machen und möglichst individuell verfasst sind. Die Einwendungen sollten eine Beschreibung des betroffenen Orts und der verursachenden Grobtrasse enthalten. Wichtig ist, dass die Prüfung technischer Detailfragen zu den Grobtrassen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen nicht Aufgabe des Raumordnungsverfahrens sind, sondern des nachfolgenden Planfeststellungsverfahren.
Hilfestellungen zur Erstellung von privaten Einwendungen findet ihr auf den BI-Homepages, u. a. auf:
https://brennerdialog.de
https://www.buergerforum-inntal.de/raumordnungsverfahren-brennernordzulauf
https://www.bi-nordzulauf-ko.de/raumordnungsverfahren-stellungnahmen
http://b-i-b-rohrdorf.de/raumordnungsverfahren-brennernordzulauf-jetzt-stellungnahme-abgeben
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
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