Vereinsheim für die DLRG und Nahwärme für’s Quartier

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 111, Dieselstraße, DLRG
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 111, Dieselstraße, DLRG

Einstimmiger Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „DLRG – Dieselstraße“

Stadtrat 21. März 2024

Nördlich des Friedhofs in der Dieselstraße soll für die DLRG ein Vereinsheim mit Schulungs- und Verwaltungsräumen und einer Fahrzeughalle entstehen. Zusätzlich wollen die Stadtwerke eine Heizzentrale zur Quartiersversorgung errichten. Das Grundstück ist derzeit als Wiese genutzt und liegt im Außenbereich. Die Gebäude werden zweistöckig, es werden 40 Prozent der Fläche überbaut und versiegelt.

Wir sind der Auffassung, dass Außenbereichsflächen nur in Ausnahmefällen und mit einer besonderen Begründung überbaut werden sollten. Im Grundsatz gilt, den Flächenverbrauch außerhalb der Siedlungen durch Siedlungsbau oder Verkehrswegebau zu minimieren. Zur Bebauung sollen Flächen vorzugsweise innerhalb der Siedlungsbereiche verdichtet, wieder bebaut oder umgenutzt oder im Altbestand saniert werden.

Die DLRG, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., ist ein gemeinnütziger Verein, weswegen wir im vorliegenden Fall bereit sind, aus Gründen des Gemeinwohls und Ermangelung einer Alternative mitzugehen, dass eine an die Wohnbebauung angrenzende Wiese außerhalb des Siedlungsbereichs zur Bebauung freigegeben wird.

Positiv sehen wir auch die Errichtung einer Heizzentrale durch die Aiblinger Stadtwerke zur Wärmeversorgung des Quartiers mit Biomasse, Wärmepumpe oder Gas und Blockheizkraftwerk.

Das Wiesengrundstück ist insgesamt 3.620 m² groß.
Unser Augenmerk liegt auf den folgenden Entwicklungszielen:

  • Eingrünung
  • Erhaltung des westlich angrenzenden Wiesenwegs
  • Bepflanzung mit heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern mit Hinweis auf das Programm des Bezirks Obb. „Apfel-Birne-Berge“ zum Erhalt alter Obstsorten
  • artenreiche, extensive Wiese
  • Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück, Oberfläche der PKW-Stellplätze wasserdurchlässig
  • Verwendung von insektenfreundlichem Licht
  • Monitoring: nach 5 Jahren wird durch die Stadt oder geeignete Fachkraft das Entwicklungsziel überprüft.