Ewiges Thema Stellplätze

Bad Aibling für Autos oder für Menschen?

Es ist nicht das erste Mal, dass ich mich zu der Aussage versteige, dass wir im Aiblinger Stadtrat nur über Stellplätze und Satteldächer sprechen.

Als ob wir keine anderen Themen hätten!

Zaghafte Vorstöße gegen die bestehende Satzung werden von den alten Stadtrats-Hasen von vorneherein mit der Bemerkung ‚des kannst vergessen‘ quittiert. Umso überraschender, dass ein Kollege der SPD – bislang der härteste Verfechter der Stellplatzsatzung – einen Vorstoß zur Lockerung der Stellplatzsatzung für Verbrauchermärkte gemacht hat.
Der Grund für die neue Gesinnung ist die geplante Erweiterung des Lidl-Marktes an der Ellmosener Straße. Hier gibt es Schwierigkeiten. Es gibt keine Möglichkeiten für Lidl, Grund zu erwerben und mehr ebenerdige Parkplätze zu bauen (warum eigentlich nie über ein Parkdeck geredet wird, ist mir schleierhaft – das werde ich demnächst mal ansprechen). Praktisch braucht es das auch nicht, denn erfahrungsmäß ist der Lidl-Parkplatz nur dann proppenvoll, wenn an einem Freitag eine große Beerdigung auf dem benachbarten Friedhof ist.

Unsere Verwaltung hat nun – mit dem Auftrag zu dieser Anpassung – gleich noch ein paar sehr sinnvolle Vorschläge zur Änderung der bestehenden Satzung erarbeitet. Im Wesentlichen sind das:

  1. Für Verbrauchermärkte: statt wie bisher pro 10 qm Verkaufsfläche ein Parkplatz, ein Parkplatz pro 20 qm Verkaufsfläche. Die notwendige Zahl der Fahrradstellplätze reduziert sich auf 25% der PkW-Stellplätze statt bisher 50%.
  2. Anforderung für 3. Stellplatz ab 125 qm Wohnfläche nur für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser.
  3. Möglichkeit, den 3. Stellplatz auf der Aufstellfläche anrechnen zu lassen (also ein Stellplatz vor einer Doppelgarage)

Die Diskussion um die einzelnen Punkte hat mich wirklich mal wieder kopfschüttelnd zurückgelassen.

Die Verbrauchermärkte:

Die Halbierung der bisherigen Parkplätze macht meinen KollegInnen im Stadtrat regelrecht Angst. Wo sollen denn bloß die vielen Kunden hin? Dass es im originären Interesse der Supermarktbetreiber selbst, liegt genügend Parkplätze für ihre Kunden zu haben, wird nicht bedacht. Keiner der Supermarkt-Giganten wird einen Markt eröffnen oder erweitern, wenn er die für seine Kunden nötige Infrastruktur nicht vorhalten kann.
Wir können diese Verantworten ruhig den Unternehmern selber überlassen. Denn es gibt keine Ausweichmöglichkeit für die Kunden. Ist der Parkplatz wirklich voll, wartet man kurz (die Verweildauer in einem ‚Lidl‘ ist absolut überschaubar) oder aber fährt (leider) zum nächsten Supermarkt weiter. Wenn wir aber mehr Stellplätze einfordern, als der Markt benötigt, versiegeln wir unnötig Flächen und verhindern gleichzeitig die Ansiedelung von Versorger-Märkten an dringend benötigten Stellen (wie bei uns im Osten von Aibling).

Der 3. Stellplatz
Diese Anforderung – vor allem die Tatsache, dass alle drei Stellplätze separat anfahrbar sein müssen – regt mich schon seit Jahren auf. Nicht nur, dass man voraussetzt, dass jede Familie mindestens drei Fahrzeuge hat – man generiert damit einen regelrechten Anspruch für jede Familie auf so viele Fahrzeuge. Auch die Tatsache, dass Kinder bis zu 18 Jahren OHNE eigenes Auto und auch danach in der Regel nur wenige Jahre MIT eigenem Pkw im elterlichen Haushalt leben, wird ignoriert. Wunderbar auch die Argumentation, dass in den Garagen ‚dann halt alle möglichen Sportgeräte untergebracht sind‘.
Was ist denn der eigentliche Sinn der Stellplatzsatzung? Private Fahrzeuge sollen auf privatem Grund stehen und nicht auf öffentlichem.
Das ist gut und richtig. Ich finde es aber wirklich sinnvoller, über andere Möglichkeiten nachzudenken, diese Forderung durchzusetzen.
Auch Familien können doch in die Verantwortung genommen werden, sich um genügend Stellplätze für ihren Pkw-Bedarf zu kümmern. Einen Anspruch auf öffentlichen Grund zum Abstellen des Pkws gibt es nicht!

Aus meiner Sicht wäre das Vorhalten des Platzangebotes absolut ausreichend. Die Flächen im Vornehinein zu versiegeln ist – verzeihen Sie mir – Schwachsinn.

Warum der 3. Stellplatz nicht vor der Garage sein darf, entzieht sich ebenfalls meiner Logik. Argumente wie ‚man mag keinem diese Rumrangiererei zumuten‘ sind haarsträubend.
Wir wollen also mit unseren Anforderungen auch noch die Lage für möglichst viele Pkw pro Familie optimieren? Egal, ob die Familie das will oder nicht?

Fazit: Wir müssen dringend unseren Blickwinkel verändern. Nicht das Optimum für Pkws und deren Fahrer darf im Mittelpunkt der Betrachtung und Entscheidung stehen, sondern Fußgänger, Fahrradfahrer, E-Bike-Fahrer, E-Rollerfahrer, Nutzer des ÖPNV, Carsharing-Alternativen…



#liveausdemStadtratGOL #StadtratBadAibling #BadAibling #GrüneBadAibling


weitere Grund erworben werden kann,