Antrag zur Geschäftsordnung 2020

die Fraktion der Grünen bittet folgenden Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung in der konstituierenden Sitzung zu berücksichtigen – anderenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzten.

Der Stadtrat Bad Aibling beschließt folgende Änderung an der Geschäftsordnung des Stadtrates
Nach § 25 (4) Satz 2 wird folgender Passus geändert.
Bisher:

  1. den Sachvortrag zum Beratungs- bzw. Entscheidungsgegenstand,
  2. die Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die Folgejahre,
  3. zu erwartende außergewöhnliche Auswirkungen auf die Umwelt,
  4. die Beschlussempfehlung der Verwaltung.
    Neu:
  1. den Beratungs- bzw. Entscheidungsgegenstand, sowie die Erläuterung hierzu,
  2. die Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die Folgejahre,
  3. die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt,
  4. die Beschlussempfehlung der Verwaltung.

Begründung:
Entscheidungen im Stadtrat beeinflussen das Leben der Bürger*innen in unserer Stadt oft grundlegend und über viele Jahre. Als ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte sind wir noch viel stärker auf die Informationen der Verwaltung angewiesen als Abgeordnete im Landtag oder Bundestag. Um Entscheidungen deutlich fundierter zu treffen, auch in deren Auswirkung auf nachfolgende Generationen, wollen wir GRÜNE eine Haushalts- und Umweltfolgen-Abschätzung in allen Erläuterungen
Nach dem Vorbild der Stadt Konstanz und anderer Kommunen sollen in künftige Beschlussvorlagen schematisch gleichbleibende Bewertungen für die Bereiche ‚Kosten‘ und ‚Klimaschutz‘ eingearbeitet werden.

Vollständiger Antrag sowie eine vom Deutschen Stadtetag herausgegebenen Orientierungshilfe wurden an alle Stadträte im Vorfeld verschickt: Hier die Unterlagen