Antrag auf Verbannung von Außenwerbung für Tabakwaren im Stadtgebiet 1. Dezember 201728. Dezember 2018 Die Großflächenplakate in Bad Aibling sind an die Ströer Media Deutschland GmbH verpachtet. Die Buchung der Werbeflächen wird über Crossvertise.com abgewickelt. Werbung für Tabak Die Ziele der Tabakwerbung sind offensichtlich: Sie soll junge Nichtraucher zum Rauchen bringen und Rauchern den Ausstieg aus der Sucht erschweren. Studien haben längst gezeigt, dass vor allem junge Menschen durch Werbeplakate zum Rauchen animiert werden (SZ vom 17.02.2017) Das Tabakerzeugnisgesetz regelt die Gestaltung der Verpackungen. 65% der gesamten Packung muss ein Warnhinweis einnehmen. Bei der Gestaltung von Plakaten und anderen Printmedien fehlen solche ‚drastischen‘ Maßnahmen. Seitens der Regierung wurde bislang erfolglos versucht, ein Außenwerbeverbot für Tabakwaren ab 2020 durchzusetzen. Im Juli 2017 ist das Gesetz zum Verbot der Tabakwerbung ab 2020 – das noch vor den Wahlen verabschiedet werden sollte – im Bundestag gescheitert. Ob bei der derzeitigen politischen Lage eine baldige Wiederaufnahme des Themas wahrscheinlich ist, sei dahingestellt. Angesichts der Blockade des Tabak-Außenwerbeverbotes im Bundestag hat die Drogenbeauftrage der Bundesregierung die Kommunen zu Außenwerbeverboten in Eigenregie aufgefordert. „Keine Stadt in Deutschland muss ihre öffentlichen Flächen für Zigarettenwerbung hergeben. Da kann man klare Regeln schaffen“, sagte Marlene Mortler (CSU) dem ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“. Ohnehin sei beim Gesundheitsschutz in den Städten und Gemeinden viel möglich. „Das wird ganz sicher in den kommenden Jahren ein ganz wichtiges Thema für die Kommunalpolitik.“ (daserste.de) Dass die Tabak Warnhinweise Wirkung zeigen bemerkt auch OStD Michael Beer (Direktor Gymnasium Bad Aibling) der in seiner diesjährigen Abituransprache die sehr niedrige Raucherquote im Kollegstufenjahrgang ansprach (diese wird durch eine jährliche Befragung des Abschlussjahrgangs ermittelt). Natürlich hat Außenwerbung auch einen monetärer Aspekt für die Stadt Bad Aibling. Trotzdem muss sich Bad Aibling als Gesundheits- und Schulstadt klar positionieren und Tabakwerbung aus dem Stadtgebiet verbannen. Dies ist für das Image und das Selbstverständnis unserer Stadt eine logische Konsequenz. Aus diesen Gründen beantrage ich im Namen der GOL das Verbannen von Tabakwerbung an Großflächenplakattafeln im gesamten Stadtgebiet – zumindest aber (im Hinblick auf die Schulstadt Bad Aibling) an den Plakattafeln am Bahnhof und allen von Schülern häufig frequentierten Flächen. Martina Thalmayr Gesundheitsreferentin, GOL Bad Aibling Antrag abgelehnt – Begründung man könne vertraglich bedingt keinen Einfluss nehmen.
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