Abgelehnt – In der Kirchzeile bleibt alles wie es ist…

Unser Antrag die Kirchzeile für den LkW Durchgangsverkehr zu sperren wurde abgelehnt.
Das OVB schreibt am 8.10.2025:

Lkw-Durchgangsverkehr bleibt
Um die Kirchzeile in Bad Aibling zu entlasten, hatten die Grünen die Sperrung für den Lkw-Durchgangsverkehr gefordert. Doch der Vorstoß stieß auf Widerstand. Im Stadtrat gab es nun eine hitzige Diskussion – und eine Entscheidung.

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Was war die Forderung?

Unser Argumente wurden nicht gehört:

Unser Antrag aus dem April wurde nun im Oktober erst zur Entscheidung gebracht. Wir hatten, und haben bis heute den Eindruck dass man auf unserer Argumentation nicht wirklich eingeht. Die ablehnende Haltung des Landratsamtes fußt immer noch auf der gleichen alten Argumentation – VOR der Westtangente. Dass nun einen neue Verkehrs-Situation vorliegt wird ignoriert. Auch machen es sich – vor allem unserer CSU Kollegen wirklich einfach. Viele ihrer Vorgänger haben bereits vor Jahrzehnten für eine echte Beruhigung der Kirchzeile appelliert – die hätten sicherlich die neue Situation zum Anlass genommen, jetzt aktiv zu werde.
Martina Thalmayr ist überzeugt: „Wenn dann jetzt! Es ist eine einmalige Chance nach der Eröffnung der Westtangente einen neue Bewertung der Elmoosener Straße, auf die wir als Kreisstraße keinen Einfluss haben, zu erreichen. Wenn wir den Verkehr in Bad Aibling regeln wollen ist das die Voraussetzung. “ Diese Chance dürfte nun vertan sein. Also bleibt es bei einem nachhallendem Ruf nach einer Nordumgehung die mit etwas Realitätssinn mindestens in den kommenden beiden Generation nicht umsetzbar bleiben wird – völlig unabhängig davon wie man inhaltlich dazu steht.
Hier noch unsere nachgereichte Argumentation an die RatskollegInnen:

Unser Antrag auf Sperrung der Kirchzeile für den Durchgangsverkehr vom April 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen,

die Beschlussvorlage und auch die Argumentation zu unserem Antrag in der Sondersitzung des Hauptverwaltungsausschusses vom 12.8.2025 haben uns etwas ratlos zurückgelassen. Wir konnten uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die wesentlichen Punkte unseres Antrages – insbesondere in den eingeholten externen Stellungnahmen – entweder nicht ganz verstanden oder nicht wirklich berücksichtigt wurden: Wir haben mit unserem Antrag explizit kein generelles Lkw-Verbot gefordert, sondern eine ganz gezielte Maßnahme: die Sperrung der Kirchzeile für den Lkw-Durchgangsverkehr. Es geht also nicht um den Lieferverkehr oder den Zugang für Anwohner und Gewerbetreibende – diese bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. Unser Anliegen ist es, die Innenstadt vom über-regionalen Transitverkehr zu entlasten, der weder Ziel noch Ursprung in Bad Aibling hat.

Die Ablehnung unseres Antrags wird sowohl in der Stellungnahme der Polizei als auch in der des Landratsamts primär mit Verweis auf § 45 Abs. 9 StVO (Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage) begründet. Dabei wird übersehen, dass § 45 Abs. 1a StVO ausdrücklich verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Heilbädern und Kurorten wie Bad Aibling ermöglicht, um Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr zu vermeiden. Diesen Spielraum sollten wir nutzen und die sich hier bietende Möglichkeit nicht vorschnell verwerfen.

Unsere Argumentation fußt nicht auf Unfallstatistiken, sondern auf dem Erleben und den Wünschen der Menschen. Wer in der Kirchzeile unterwegs ist, weiß, dass hier kein Ort der Erholung, kein Ort für Fußgänger, häufig nicht einmal ein wirklich sicheres Queren der Straße möglich ist. Das muss sich ändern – zumal der Durchgangsverkehr ansonsten perspektivisch noch weiter zunehmen wird!

Ein weiterer Einwand ist der potenzielle kleinräumige Ausweichverkehr. Dieser lässt sich jedoch mit frühzeitiger, großräumiger Beschilderung klarer Alternativrouten problemlos vermeiden. Geeignete Strecken sind vorhanden: Von Nord nach Süd bieten sich die jetzt fertiggestellte B15 neu an. Dieses Projekt zur Entlastung Rosenheims vom Durchgangsverkehr kann denselben Zweck auch für Bad Aibling erfüllen. Über die B15 neu kommt man zur Staatsstraße 2078 Richtung München oder weiter zur A8. Wer aus Richtung Ostermünchen kommt, kann über Beyharting auf die Staatsstraße 2089 ausweichen und von dort gegebenenfalls weiter auf die 2078 Richtung München oder zur Autobahn fahren (s. beiliegende Skizze). Kleinräumiger Ausweichverkehr kann so gezielt verhindert werden.

Die Verwaltung, namentlich das Ordnungsamt, beruft sich in ihrer Stellungnahme ausschließlich auf die o. g. – unseres Erachtens nicht stichhaltigen – Argumentationen. Wir fänden es wünschenswert, wenn sie stattdessen gemeinsam mit dem Stadtrat Lösungen für eine positive Stadtentwicklung und Lebensqualität erarbeiten würde.

Und wir appellieren an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Kirchzeile, das Herz unserer Kurstadt, ist zu schade, um weiterhin primär Durchgangsachse zu sein. Lassen Sie uns die Verwaltung beauftragen, eine rechtlich tragfähige, verkehrlich kluge und stadtverträgliche Umsetzung zu entwickeln!

(Erläuterung: „Durchgang gesperrt Schilder“ sollen hier symbolisch nur zeigen wo eine entsprechende Beschilderung notwendig wäre)