Der Verwaltungsgerichtshof hat Recht gesprochen in Sachen „Einbeziehungssatzung Gartenäckerweg“, Einzelinteresse auf ein privates Baurecht versus Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Schutz des Außenbereichs.
Mit Urteil vom 16. April 2024 hat der Verwaltungsgerichtshof ohne Zulassung einer Revision die Einbeziehungssatzung Gartenäckerweg der Stadt Bad Aibling im Hauptsacheverfahren endgültig aufgehoben.
Wir haben erst kürzlich am 15. Mai rein zufällig im Rahmen der Behandlung unserer Petition gegen die Einbeziehungssatzung im Landtag von diesem Urteil erfahren. Der Bürgermeister hatte es nicht für notwendig erachtet, uns Stadträte zu informieren. Offenbar sollte die Niederlage vor Gericht – schon vor über einem Jahr – unter den Teppich gekehrt werden.
Der Stadtrat hatte im April 2021 mit 14:10 Stimmen unverständlicherweise eine Einbeziehungssatzung beschlossen, um Baurecht für ein Doppelhaus in der Zone III A des Trinkwasserschutzgebiets in Willing und im Außenbereich zu schaffen, nur 90 Meter von den nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen entfernt.
Es ist also mit dem Urteil des VGH nach dem Versuch „Bebauungsplan“ auch der Versuch „Einbeziehungssatzung“ gescheitert, Baurecht im Trinkwasserschutzgebiet zu schaffen. Was kommt aber als Nächstes?
Hinter dem Baudruck steckt die „Interessengemeinschaft der Schutzgebietsbetroffenen“ mit Geld und Fachanwälten und natürlich der Bauwerber selbst, ein CSU-Spezl.
Wir können nur hoffen, dass Rosenheim mit seinen Stadtwerken und Kolbermoor auch in Zukunft politisch und vor Gericht die öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem Gebiet vehement verteidigen werden! Es darf kein einziger Bezugsfall durchgehen, der dazu führen würde, weitere Bauwünsche anzuheizen.
Wir müssen also weiterhin wachsam bleiben und unser Nahrungsmittel Nummer eins SAUBERES TRINKWASSER schützen! Pestizid- und Düngemittelrückstände sind nicht die einzigen Gefahren.
Im Amtsblatt Nr. 15 von 2024 ist die neue Schutzgebietsverordnung zu finden:
https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2024